Ratgeber · Recht

Bilder und Musik auf Social Media: Rechte beachten

Auf Social Media dürfen Sie als Betrieb nur Bilder, Videos und Musik verwenden, für die Sie die nötigen Rechte haben: selbst erstellt, ausdrücklich lizenziert oder von der Plattform für Ihre Art der Nutzung freigegeben. Zeigen Sie erkennbare Personen, brauchen Sie in der Regel deren Einverständnis, bei Mitarbeitern und Kunden am besten schriftlich. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Aktualisiert Oktober 2026 · Mühlberger Digital, Ottenschlag · Umsetzung mit Pipeline AI Solutions

Grundsatz: Wer hat das Recht am Bild?

Das Urheberrecht an einem Foto liegt grundsätzlich bei der Person, die es aufgenommen hat. Wenn Sie selbst fotografieren, sind Sie auf der sicheren Seite. Bei Fotos von Mitarbeitern sollten Sie klären, dass der Betrieb diese Bilder nutzen darf.

Lassen Sie einen Fotografen Bilder machen, vereinbaren Sie schriftlich, wofür Sie die Bilder verwenden dürfen. Eine Nutzung „für die Website“ deckt nicht automatisch Social Media oder Werbeanzeigen ab. Dasselbe gilt für Produktfotos von Herstellern oder Lieferanten: Manche erlauben die Verwendung durch Händler ausdrücklich, andere nicht. Fragen Sie im Zweifel nach. Vertiefende Hinweise für die Website finden Sie im Ratgeber Bildrechte auf der Website.

Personen im Bild: Kunden, Mitarbeiter, Kinder

Neben dem Urheberrecht gibt es das Recht von Personen, über die Veröffentlichung ihres Bildes mitzubestimmen. Als allgemeine Orientierung für Betriebe:

  • Mitarbeiter: Holen Sie eine schriftliche Einwilligung ein und regeln Sie, was mit den Bildern passiert, wenn jemand den Betrieb verlässt. Eine Einwilligung kann widerrufen werden.
  • Kunden: Fragen Sie vor dem Foto, nicht danach. Ein Friseursalon, der eine neue Frisur zeigen möchte, braucht das Einverständnis der Kundin.
  • Kinder: Hier ist besondere Vorsicht geboten; die Zustimmung der Eltern ist unerlässlich, und im Zweifel verzichten Sie lieber.
  • Veranstaltungen: Weisen Sie bei Festen oder Tagen der offenen Tür darauf hin, dass fotografiert wird, und zeigen Sie Einzelpersonen nur mit deren Zustimmung.

Ob im Einzelfall eine Einwilligung zwingend nötig ist, hängt von den Umständen ab. Wer immer fragt, vermeidet Ärger und zeigt Respekt.

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Musik in Reels und Videos

Musik ist der häufigste Stolperstein bei Firmenvideos. Ein Song aus dem Radio, der beim Filmen in der Werkstatt im Hintergrund läuft, ist bereits eine Nutzung fremder Musik. Für Unternehmen gelten dabei oft strengere Regeln als für Privatpersonen.

  • Die Plattformen stellen Musikbibliotheken bereit. Für Unternehmenskonten ist die Auswahl häufig eingeschränkt, weil nicht jede Lizenz die gewerbliche Nutzung abdeckt.
  • Lizenzfreie Musik ist nicht automatisch für alles frei. Lesen Sie die Lizenzbedingungen, besonders zur kommerziellen Nutzung.
  • Am sichersten sind eigene Töne: Geräusche der Arbeit, Ihre Stimme oder Musik, die ausdrücklich für Firmen lizenziert ist.

Fremde Inhalte teilen, reposten, Screenshots

Die Teilen-Funktion einer Plattform zu nutzen, ist in der Regel unproblematisch, weil der Inhalt beim ursprünglichen Konto bleibt und als geteilt erkennbar ist. Anders ist es, wenn Sie ein Bild herunterladen und als eigenen Beitrag neu hochladen. Dafür brauchen Sie die Erlaubnis des Urhebers.

Zeigt ein Kunde Ihr Produkt in seinem Beitrag und Sie möchten ihn reposten, fragen Sie kurz nach und nennen Sie die Quelle. Vorsicht auch bei Memes, Comics, Logos fremder Marken und Screenshots von Zeitungsartikeln: Sie sind meist urheberrechtlich geschützt.

Stockfotos und KI-Bilder

Stockfotos dürfen Sie im Rahmen der jeweiligen Lizenz verwenden. Prüfen Sie, ob die Lizenz Social Media und Werbung abdeckt und ob Personen auf dem Bild für Werbung freigegeben sind. Bewahren Sie den Lizenznachweis auf.

Bei KI-generierten Bildern stellen sich eigene Fragen, etwa ob sie geschützt sind und was die Nutzungsbedingungen des Werkzeugs erlauben. Einen Überblick geben die Ratgeber KI-Texte und KI-Bilder: Fragen zum Urheberrecht und KI-Bilder auf der Website. Für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe gilt ohnehin: Echte Bilder aus dem Betrieb wirken glaubwürdiger.

Checkliste vor dem Posten

  • Habe ich das Bild oder Video selbst gemacht oder die Nutzungsrechte schriftlich?
  • Deckt die Lizenz die Nutzung auf Social Media und für Werbung ab?
  • Sind erkennbare Personen zu sehen, und haben sie zugestimmt?
  • Sind Kinder, Adressen, Kennzeichen oder Kundendaten erkennbar?
  • Läuft im Video fremde Musik, auch im Hintergrund?
  • Sind fremde Logos, Kunstwerke oder Texte prominent im Bild?

Wenn Sie eine Frage nicht sicher beantworten können, posten Sie lieber ein anderes Bild.

Wenn doch eine Abmahnung kommt

Erhalten Sie ein Schreiben wegen eines Bildes oder Musikstücks, bewahren Sie Ruhe. Ignorieren ist keine gute Idee, vorschnelles Unterschreiben einer beigelegten Erklärung aber auch nicht. Lassen Sie das Schreiben prüfen, etwa durch eine Anwältin oder die Rechtsberatung der Wirtschaftskammer, bevor Sie reagieren.

Vorbeugen ist einfacher: Wer mit eigenen Bildern arbeitet, ist auf der sicheren Seite. Das gilt auch für automatisch erstellte Beiträge. Pipeflow etwa erstellt Social-Media-Beiträge aus den Inhalten und Bildern Ihrer Website. Umso wichtiger ist, dass dort nur Bilder liegen, deren Rechte geklärt sind. Hilfreiche Tipps für eigene Aufnahmen finden Sie unter Fotos für die Firmenwebsite.

Häufige Fragen

Darf ich Fotos aus dem Internet für meine Firmenbeiträge verwenden?

In der Regel nein, außer Sie haben eine ausdrückliche Erlaubnis oder eine Lizenz, die diese Nutzung abdeckt. Dass ein Bild frei im Internet zu finden ist, bedeutet nicht, dass Sie es verwenden dürfen. Nutzen Sie eigene Fotos, lizenzierte Stockbilder mit passender Lizenz oder fragen Sie den Urheber. Bewahren Sie Lizenzen und Zustimmungen schriftlich auf.

Brauche ich eine Einwilligung, wenn Mitarbeiter auf Fotos zu sehen sind?

Es ist dringend zu empfehlen, vor der Veröffentlichung eine schriftliche Einwilligung einzuholen, in der steht, wofür die Bilder verwendet werden. Regeln Sie auch, was nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb passiert, denn eine Einwilligung kann widerrufen werden. Ob sie im Einzelfall zwingend nötig ist, kann eine Anwältin, die WKO oder die Datenschutzbehörde beurteilen.

Darf ich bekannte Songs in meinen Instagram-Reels verwenden?

Für Unternehmenskonten ist das heikel. Die Musikbibliotheken der Plattformen sind für Firmenkonten oft eingeschränkt, weil nicht jede Lizenz gewerbliche Nutzung abdeckt. Musik aus dem Radio oder von Streamingdiensten dürfen Sie ohne passende Lizenz nicht in Firmenvideos verwenden. Sicher sind eigene Töne, Ihre Stimme oder ausdrücklich für Unternehmen lizenzierte Musik.

Was tun, wenn ich eine Abmahnung wegen eines Bildes bekomme?

Bleiben Sie ruhig, ignorieren Sie das Schreiben nicht und unterschreiben Sie keine beigelegte Erklärung, ohne sie prüfen zu lassen. Wenden Sie sich an eine Anwältin oder an die Rechtsberatung der Wirtschaftskammer. Prüfen Sie parallel, woher das Bild stammt und welche Rechte Sie haben. Ob Sie den Beitrag entfernen sollten, klären Sie am besten mit Ihrer Beratung.

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