Glossar · Recht

DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist eine EU-Verordnung, die seit Mai 2018 regelt, wie Unternehmen personenbezogene Daten erheben, speichern und nutzen dürfen. Sie gilt für jeden Betrieb, egal wie klein, und wird in Österreich durch das Datenschutzgesetz ergänzt.

Aktualisiert Oktober 2026 · Mühlberger Digital, Ottenschlag · Umsetzung mit Pipeline AI Solutions

Was die DSGVO im Betriebsalltag bedeutet

Eine Kosmetikerin führt eine Kundenkartei mit Namen, Telefonnummern und Hinweisen zu Hautverträglichkeiten. Auf ihrer Website gibt es ein Kontaktformular, und sie verschickt einen Newsletter. Für all das gilt die DSGVO: Sie braucht für jede Verwendung einen Grund, muss Kunden in einer Datenschutzerklärung informieren, Gesundheitsangaben besonders schützen und für den Newsletter eine Einwilligung einholen.

Typische Pflichten sind außerdem ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Verträge mit Dienstleistern, die Daten verarbeiten, und das Löschen von Daten, die nicht mehr gebraucht werden.

Warum Datenschutz für KMU wichtig ist

Datenschutz ist keine Frage der Betriebsgröße. Verstöße können zu Beschwerden, Strafen und Vertrauensverlust führen. Gleichzeitig ist vieles mit überschaubarem Aufwand machbar, wenn man es einmal sauber aufsetzt. Gerade bei Website, Cookies und KI-Werkzeugen lohnt ein genauer Blick.

Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall helfen die WKO und die Datenschutzbehörde. Praktische Hinweise geben die Ratgeber DSGVO und Kontaktformular und KI und Datenschutz.

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Häufige Fragen

Gilt die DSGVO auch für Ein-Personen-Unternehmen?

Ja. Sobald Sie personenbezogene Daten von Kunden, Interessenten oder Lieferanten verarbeiten, also etwa Namen, Adressen oder E-Mail-Adressen, gilt die DSGVO. Für kleine Betriebe gibt es einzelne Erleichterungen, aber keine generelle Ausnahme. Rein private Tätigkeiten fallen nicht darunter. Welche Pflichten Sie genau treffen, klären Sie am besten mit der WKO oder einer Fachberatung.

Brauche ich für jede Kundenadresse eine Einwilligung?

Nein. Die Einwilligung ist nur eine von mehreren Rechtsgrundlagen. Daten, die Sie für ein Angebot oder einen Auftrag brauchen, dürfen Sie zur Vertragserfüllung verarbeiten. Auch gesetzliche Aufbewahrungspflichten sind eine Grundlage. Eine Einwilligung brauchen Sie etwa für Newsletter an Privatpersonen. Im Einzelfall hängt das vom Zweck ab, deshalb lohnt sich eine kurze Prüfung.

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